EU AI Act
KI-Verordnung: Regeln, die von Anfang an mitlaufen
Die EU-KI-Verordnung (AI Act) regelt, welche Pflichten beim Einsatz von KI gelten. Wir behandeln sie nicht als Zusatzprojekt. Einstufung, Dokumentation und Transparenz gehören zu jeder unserer Leistungen.
Fristen
Was wann gilt
Mit dem sogenannten AI Omnibus hat die EU im Juli 2026 einen Teil der Fristen verschoben. Die Transparenzpflichten gelten trotzdem seit August 2026.
Transparenz- und Kennzeichnungspflicht
gilt bereitsKI, die mit Menschen interagiert, muss sich zu erkennen geben. Das gilt zum Beispiel für Voicebots und Chat-Assistenten. Bestimmte KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden.
Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
verschoben durch den AI OmnibusUnter anderem KI in Personalauswahl und Beschäftigung, bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit und in kritischer Infrastruktur.
KI in regulierten Produkten nach Anhang I
verschoben durch den AI OmnibusKI als Bestandteil von Produkten, die unter das EU-Produktsicherheitsrecht fallen, etwa Maschinen oder Medizinprodukte.
Quelle: Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026. Zusammenfassung bei Mondaq.
In jedem Projekt
Was wir standardmäßig erledigen
- Einstufung des Systems nach Risikoklasse der KI-Verordnung
- Technische Dokumentation: Zweck, Datenquellen, Grenzen, Verantwortliche
- Umsetzung der Transparenzpflichten, etwa die Ansage im Voicebot
- Protokollierung, damit Entscheidungen der KI später nachvollziehbar sind
- Festlegung der Freigabestufe, also was die KI ohne Menschen tun darf
- Einweisung der Mitarbeitenden, die mit dem System arbeiten
Freigabestufen
Wie viel darf die KI selbst entscheiden?
Viele KI-Projekte scheitern, weil Agenten entweder komplett gesperrt oder zu frei gelassen werden. Wir legen für jede Aufgabe eine von vier Stufen fest und erhöhen sie erst, wenn die Ergebnisse es rechtfertigen.
Beobachten
Die KI wertet aus und berichtet. Sie greift in keinen Ablauf ein.
Empfehlen
Die KI schlägt vor, ein Mensch entscheidet und handelt.
Handeln mit Freigabe
Die KI bereitet die Aktion vor, ein Mensch gibt sie frei.
Selbstständig handeln
Nur für klar begrenzte Aufgaben mit geringem Risiko und laufender Überwachung.
Zusatzleistung
KI-Bestandsaufnahme für Personalabteilungen
KI in Bewerberauswahl und Personalentscheidungen gilt als Hochrisiko-Anwendung. Ab Dezember 2027 gelten dafür umfangreiche Pflichten. Wir erfassen alle KI-Systeme in Ihrem HR, auch die, die einzelne Teams auf eigene Faust nutzen, stufen sie ein und erstellen einen Maßnahmenplan bis zur Frist.
Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringen keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung arbeiten wir auf Wunsch mit spezialisierten Kanzleien zusammen.
Preise auf Anfrage
Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, ob und wie wir helfen können. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot zum Festpreis.